NIS2 - Check

Ist die NIS2 (Network and Information Systems Security Directive) - Richtlinie auf Ihr Unternehmen anwendbar?
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NIS2 - Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie ist die Aktualisierung der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016, die die ersten Schritte zur Sicherung kritischer Infrastrukturen ging. NIS2 erweitert den Umfang deutlich, Anforderungen werden verschärft, um ein höheres Sicherheitsniveau in einer breiteren Palette von Sektoren zu erreichen.

1. Haben Sie mind. 50 Beschäftigte oder erzielen Sie einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanz von über 10 Mio. Euro?
Dazu zählen auch Umsätze und Mitarbeiter in etwaigen Unternehmensverbund

2. Erbringen Sie Dienste innerhalb der EU oder üben Sie Ihre Tätigkeit dort aus?

3. Sind Sie ein öffentliches oder privates Unternehmen?

4. Sind Sie in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung oder Strafverfolgung tätig?

5. In welcher Branche sind Sie tätig?

  • Stromversorgung
  • Fernwärme/ -kälte
  • Kraftstoff / Heizöl
  • Gas
  • Wasserstoffproduktion
  • Dienstleistungen
  • Referenzlabore
  • Forschung & Entwicklung
  • Pharma
  • Medizinprodukte
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Luftverkehr
  • Schienenverkehr
  • Schifffahrt
  • Straßenverkehr
  • Wettervorhersagen
  • Einrichtungen der Bundesverwaltung
  • IXPs
  • DNS, TLD
  • Cloud Provider
  • RZ Dienste
  • CDNs
  • TSP
  • e-Kommunikation
  • TK Anbieter
  • Managed Services
  • Security Services
  • Sprach- & Datenübertragung
  • Datenspeicherung & -verarbeitung
  • Banken
  • Finanzmärkte
  • Barrgeldversorgung
  • Zahlungsverkehr
  • Werpapiere
  • Versicherungen
  • Sozialversicherungen
  • Grundversicherung
  • Bodeninfrastrukturen
  • Abfallbewirtschaftungen
  • Großhandel
  • Produktion
  • Verarbeitung
  • Handel
  • Herstellung
  • Produktion
  • Forschungseinrichtungen
  • Medizin & Verarbeitung
  • DV, Elektro, Optik
  • Maschinenbau
  • KFZ/-Teile
  • Fahrzeugbau
  • Marktplätze
  • Suchmaschinen
  • soziale Neztwerke

Ergebnis: Die NIS2-Richtlinie ist voraussichtlich nicht anwendbar.

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